Vorbemerkung (ooc): Die folgenden Direktiven wurden aus mehreren Kanonquellen (u. a. Memory Alpha [DE] und Memory Alpha [EN]) zusammengetragen. Aufgrund der Entwicklungen in unserem Spieluniversum und einer persönlichen (Neu-)Bewertung der Direktiven ist diese Aufstellung nicht als 100%ig kanonisch zu betrachten. Sie gilt ausschließlich für das Spieluniversum von Starfleet Online!


1. Direktive (Hauptdirektive) - Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen
Kein Raumschiff darf sich in die natürliche Entwicklung von außerirdischem Leben oder Gesellschaften einmischen. Beim Kontakt mit einem Planeten der in seiner Zivilisation Fortschritte macht, ist es Offizieren der Sternenflotte untersagt, sich in die gesellschaftliche Entwicklung des Planeten einzumischen, Hinweise über Weltraum, andere Planeten oder fortgeschrittenere Zivilisation zu geben.


2. Direktive - Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu schützen, dürfen Offiziere der Sternenflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn eine solche Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.


3. Direktive - Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Es ist die Pflicht aller Offiziere, sich mit allen Hilfsmitteln ihres Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn sie dabei sich selbst oder ihr Schiff in Gefahr bringen. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie der Verstoß gegen die Direktive 2.


4. Direktive - Befolgung der Befehle Vorgesetzter
Offiziere sollen die ihnen erteilten Befehle ihrer Vorgesetzten nach besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn diese gegen die Direktiven 1 bis 3 verstoßen.


5. Direktive - Schutz der Föderation
Offiziere sollen ihre gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren Vertreter und die Sternenflotte zu beschützen, außer wenn diese Handlungen gegen die Direktiven 1 bis 4 verstoßen.


6. Direktive - Selbstzerstörung bei Verseuchung
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, muss das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu bewahren.


7. Direktive (aufgehoben)


8. Direktive - Verbot des Eintritts in imperial-klingonisches und romulanisches Gebiet
Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das Gebiet des imperialen Klingonenreichs oder des Romulanischen Sternenimperiums einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die Direktiven 1 bis 5 gerechtfertigt ist.


9. Direktive - Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten und Sonnensystemen
Kein Föderationschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1-5 nötig wird.


10. Direktive - Verantwortung und Strafverfolgung
Offiziere der Sternenflotte sind unter den Gesetzen und Verordnungen der Vereinten Föderation der Planeten, ihrer Mitgliedsplaneten und Vertreter, die Sternenflotte eingeschlossen, verantwortlich. Sie sind der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.


11. Direktive - Vertragsordnung und Hilfestellung für die Vertragspartner
Offiziere der Sternenflotte sollen Verträge und Vereinbarungen der Vereinten Föderation der Planeten und ihrer Mitgliedsplaneten achten und jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.


12. Direktive - Vorgehensweise bei ankommenden Schiffen ohne Kommunikationsmöglichkeit
Bei Annäherung eines Raumschiffs, mit dem keine Kommunikationsverbindung besteht oder möglich ist, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Diese sind mit dem Auslösen der gelben Alarmstufe und dem Alarmieren des kommandierenden Offiziers einzuleiten. Der Gebrauch der Schiffswaffen ist nur dann gestattet, wenn das andere Raumschiff als erstes von seinen Waffen Gebrauch macht.


13. Direktive - Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen
Offizieren der Sternenflotte ist es verboten, Feinde der Vereinten Föderation der Planeten mit Informationen oder Ähnlichem zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, ihre Mitgliedsplaneten oder Vertreter darstellen.


14. Direktive - Gebührliches Benehmen
Offiziere sollen nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes Verhalten zeigen.


15. Direktive - Schutz der Führungsoffiziere
Flaggoffizieren und kommandierenden Offizieren der Sternenflotte ist es verboten, sich ohne eine bewaffnete Eskorte in unsicheres Terrain zu begeben.


16. Direktive - Gerichtsbarkeit an Bord
Offiziere können von mindestens drei Offizieren vom Kommandorang durch ein Kriegsgericht an Bord für Verbrechen verurteilt werden, die sie in Verletzung von allgemeinen Direktiven der Sternenflotte oder von Gesetzen der Föderation begangen haben.


17. Direktive - Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers
In Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando übernehmen.


18 Direktive - Verbot der Meuterei
Es ist Offizieren verboten, eine Meuterei gegen ihren Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein.


19. Direktive - Pflichtentbindung
Offiziere können jederzeit von ihren Pflichten entbunden werden, wenn sie vom Schiffsarzt oder von mindestens zwei Offizieren des Kommandostabs, die eine entsprechende Prüfung durchgeführt haben, medizinisch oder psychologisch für untauglich befunden werden.


20. Direktive - Hilfe sowie offensive Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen
Föderationschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten oder kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird. Sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetzesbrechende Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation der Planeten operieren, zu unternehmen.


21. Direktive - Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von Schmuggelware
Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder einen Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffe zu transportieren. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann beschlagnahmt werden kann.


22. Direktive - Hilfe für in der Entwicklung stagnierender oder von Nichteingeborenen beherrschten Planeten
Bei der Feststellung eines Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf eine andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, dürfen Offiziere, nach Entscheidung des Föderationsrats, Veränderungen in der sozialen Struktur mit dem Ziel vornehmen, mit dem Ziel den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu setzen.


23. Direktive - Vernichtung intelligenten Lebens
Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur, falls keine andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung steht.


24. Direktive - Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einem Planeten
Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Der Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl.


Oberste temporale Direktive
Offiziere der Sternenflotte sollen alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um keinerlei Beteiligung an historischen Ereignissen möglich zu machen. Zeitreisen sind daher nur zur Vermeidung einer Verletzung der 1., 2., 3. und 5. Direktive erlaubt.

Personalabteilung

Aktive Schiffe, jeweils ab 20 Uhr

Aktuelle Versetzungen zu Sternzeit 220103.2389

Technik

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